Wahlumfrage “Wie stehen die Markkleeberger Parteien zur Weinteichsenke”
Liebe Freunde der Weinteichsenke,
Die BI hat den Parteien vor der Wahl einige Standpunktfragen gestellt.
Folgende Fragen wurden gestellt:
Befragung zur OBM-Wahl in Markkleeberg am 20. September 2020
Sehr geehrter *,
die Bürgerinitiative Markkleeberg-Ost setzt sich seit Jahren mit vielen anderen Vereinen und Prominenten für die komplette Unterschutzstellung der Weinteichsenke als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ein.
Unser Anliegen, dass die Weinteichsenke so, wie sie jetzt vorhanden ist, d.h. ohne jegliche Neubebauung – etwa in der Rilkestraße oder am Schillerplatz –, für die uns folgenden Generationen erhalten bleibt, ist deckungsgleich mit den aktuellen Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU, vgl. den aktuellen Bericht zur Lage der Natur), in welchem angesichts der in Deutschland fortschreitenden Natur- und Landschaftszerstörung neben der großzügigen Ausweisung von Schutzgebieten weiträumige Pufferzonen empfohlen werden. Auch den Fraktionen und Kandidaten, denen Umweltbelange nicht als das Hauptaugenmerk ihres Wirkens gelten, sei im Falle der Weinteichsenke zumindest das ästhetische Argument des Schutzes unser aller Heimat nahegelegt.
Wir bitten Sie, die folgenden Fragen kurz und knapp, wenn möglich mit “Ja” oder “Nein” zu beantworten. Als Bürgerinitiative möchten wir bezüglich der Weinteichsenke für die Markkleeberger Wählerinnen und Wähler größtmögliche Transparenz schaffen und deshalb die Ergebnisse der Befragung im Internet und in der Presse veröffentlichen. Mehrere Antworten sind möglich. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 1. August 2020.
Als *
- setze ich mich für die Unterschutzstellung der kompletten Weinteichsenke als LSG ein und stimme somit gegen eine Bebauung an der Rilkestraße, am Schillerplatz und eine Straßenverbindung durch die Weinteichsenke von Markkleeberg-Ost nach Wachau/Auenhain.
- trete ich dafür ein, dass der bereits seit 2017 laufende Antrag auf Unterschutzstellung sofort und unabhängig von der Erstellung des Flächennutzungsplans bearbeitet wird.
- lehne ich eine Straßenverbindung durch die Weinteichsenke von Markkleeberg-Ost nach Wachau/Auenhain im Gebiet der Weinteichsenke ab.
- meine ich, dass erst der neue Flächennutzungsplan erstellt werden soll und danach über eine mögliche Unterschutzstellung als LSG entschieden wird.
- stimme ich einer Bebauung im Bereich der Rilkestraße grundsätzlich zu. Das Ausmaß der Bebauung wird im neuen Flächennutzungsplan festgelegt. Danach schauen wir, welche Teile der Weinteichsenke als LSG in Frage kommen.
- halte ich eine Straßenverbindung von Markkleeberg-Ost nach Wachau/Auenhain durch die Weinteichsenke für sinnvoll bzw. möchten diese für die Zukunft offenhalten.
- meine ich, dass Markkleeberg auch in der Weinteichsenke in Zukunft Wachstumsflächen braucht und somit eine Bebauung in der Rilkestraße und am Schillerplatz einschließlich Straßenverbindung zwischen Markkleeberg-Ost und Wachau/Auenhain als Option offengehalten werden.
Des Weiteren würde uns auch eine Stellungnahme zu folgenden Fragen interessieren:
1.) In der Stadt Markkleeberg sind trotz Baumschutzsatzung viele Gehölze in den letzten Jahren beseitigt wurden. Wie wollen Sie das zukünftig unterbinden?
2.) Das Insektensterben macht auch vor Markkleeberg nicht halt. Was wollen Sie zukünftig tun, damit nicht noch mehr die Artenvielfalt in Markkleeberg beeinträchtigt wird?
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Die Antworten der Parteien:
CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen für die CDU-Fraktion im Markkleeberger Stadtrat folgendes mitteilen:
Aus unserer Sicht ist es richtig den Diskussions- und Abwägungsprozess zur weiteren Entwicklung der Weinteichsenke und der umliegenden Bereiche im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu führen. Die bereits laufende Flächennutzungsplanung bietet sich dafür an. Aus unserer Sicht wäre es durchaus möglich, diesen Prozess parallel, d.h. integrativ und damit eng verschränkt, zur beantragten Unterschutzstellung der Weinteichsenke als LSG zu bearbeiten.Im Rahmen der Flächennutzungsplanung werden wir gem. §§ 5ff.BauGB vor allem die “für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung” darstellen. Konkret werden diese Dinge erst in einem Bebauungsplan geregelt.
Eine abschließende Positionierung unserer Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt ist daher weder möglich noch geboten.
Gern bleiben wir auch mit Ihnen zu den aufgeworfenen Fragestellungen im Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Fritzsche
Fraktionsvorsitzenden
GRÜNE
SPD
von allen anderen Parteien haben wir keine Antwort erhalten.